Mit Ihrer Hilfe decken wir Mindestlohnbetrug auf!

Sie bekommen den Mindestlohn, aber haben das Gefühl, dass etwas mit Ihrem Lohn nicht stimmt? Mit Ihrer Hilfe decken wir Mindestlohnbetrug auf! Über 2,4 Millionen Beschäftigte werden ausgetrickst und damit um den gesetzlichen Mindestlohn betrogen. Mindestlohnbetrug ist kein Bagatelldelikt, sondern Wirtschaftskriminalität. Es ist skandalös, wenn Unternehmen ihre Beschäftigten um den ohnehin zu niedrigen Mindestlohn prellen. Es wird immer noch viel zu wenig kontrolliert.

Das nehmen wir nicht mehr hin!

Auf dieser Webseite erfahren Sie alles über Mindestlohnbetrug und wie Sie diesen erkennen. Bitte schicken Sie uns Hinweise über unser Formular. Wir leiten Ihren Hinweis anonym an den Zoll in Deutschland weiter. Außerdem finden Sie am Ende dieser Webseite Anlaufstellen und Beratungsangebote (der Gewerkschaften).

Was ist der Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist ein Stundenlohn, der Ihnen gezahlt werden muss, auch wenn Sie den Beruf nicht erlernt haben. Nicht selten versuchen Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn zu umgehen.

Die Gegner des Mindestlohns hatten immer wieder behauptet, dass er zu höherer Arbeitslosigkeit führen wird. Das ist falsch. Stattdessen gibt es heute mehr Beschäftigte in den Branchen, in denen viele zum Mindestlohn arbeiten.

Die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 hat zu einer hohen Lohnentwicklung bei denen geführt, die zuvor einen geringeren Stundenlohn hatten.

Leider gibt es auch Ausnahmen.
Keinen Mindestlohn gibt es für:

Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten
Arbeitnehmende unter 18 Jahre
Auszubildende und Praktikanten (unter drei Monate)
Teilnehmer einer Maßnahme zur Arbeitsförderung
Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten
Selbstständige und Freiberufler
Arbeiten im Freien Sozialen Jahr
Ehrenamtliche Tätigkeiten
12,00 12,41

Seit dem 1. Januar liegt der Mindestlohn pro Stunde bei 12,41 Euro. Ab 2025 soll dieser auf 12,82 Euro erhöht werden.

Beispiel: Sie arbeiten 40 Stunden in der Woche. Dann müssen Sie mindestens 2151 Euro brutto erhalten.

Allerdings gibt es viele Tricks, wie Arbeitgeber Sie um Ihren Mindestlohn betrügen.

Die Entschwicklung des Mindeslohns in einem Diagram.

Verstöße, um den Mindestlohn zu umgehen

Zu hohe Leistungsvorgaben

Mit einer Akkordarbeit wird Ihnen vorgegeben, wie viel Arbeit Sie in Ihrer Arbeitszeit verrichten sollen. Wenn Sie dies nicht schaffen, wird Ihr Lohn gekürzt oder Sie müssen länger arbeiten.

Unternehmen stellen durch solche Lohnmodelle oft viel zu hohe Anforderungen. Diese Arbeit können Sie in der normalen Arbeitszeit nicht schaffen. Mit einem schlechten Gewissen sollen Sie „freiwillig“ länger arbeiten, um den vollen Lohn zu bekommen.

Achten Sie darauf, keine Akkordarbeit leisten zu müssen! Der Mindestlohn wird je Stunde bezahlt, nicht für eine bestimmte Arbeitsleistung! Jede Überstunde muss ausgezahlt werden.

Abzüge vom Lohn

Abzüge vom Lohn, die angeblich wegen „schlechter Arbeit“ gemacht werden, dürfen nicht gemacht werden! Es darf auch kein Gehalt für Werkzeuge oder bereitgestellte Arbeitskleidung abgezogen werden. Arbeitgeber dürfen Ihnen nicht pauschal den Lohn für Mahlzeiten kürzen. Auch dann nicht, wenn Sie für die Arbeit irgendwo übernachten müssen.

Achten Sie darauf, dass Ihnen vom Mindestlohn nichts abgezogen wird.

Arbeitszeiten müssen aufgeschrieben werden

Wenn es um Mindestlohnbetrug geht, wird in den meisten Fällen Ihre Arbeitszeit gar nicht oder nicht korrekt erfasst. Dabei muss jede Arbeitsstunde dokumentiert werden und entsprechend ausbezahlt werden.

Der Weg zur Kundschaft, Wartezeiten oder Bereitschaftsdienste sind besondere Arbeitszeiten. Auch diese müssen angerechnet werden! Denn Wartezeit für Ihren Arbeitgeber ist nicht Ihre Freizeit!

Schmutz- oder Gefahrenzulagen, aber auch Zuschläge, die Sie für Arbeiten am Sonntag, in der Nacht oder im Schichtbetrieb bekommen, dürfen nicht gegengerechnet werden. Leider regelt das Mindestlohngesetz diese besonderen Arbeitszeiten nicht ausreichend.

Achten Sie darauf, Ihre Arbeitszeiten richtig zu dokumentieren und dass Sie Ihnen zustehende Zuschläge erhalten.

Schwarzarbeit und Selbständigkeit

Wenn Sie Schwarzarbeit leisten oder illegal beschäftigt sind, stehen Sie unter Druck. Das wird ausgenutzt, um Ihren Lohn zu drücken. Für Sie werden auch keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Das bedeutet, dass Sie nicht krankenversichert sind und auch nicht in die gesetzliche Rente einzahlen.

Ein weiterer Trick ist, dass Sie eine Selbständigkeit anmelden. Das hört sich gut an, aber unterläuft oft den Mindestlohn, denn als solche Arbeitskraft müssen Sie sich selbst versichern. Damit haben Sie am Ende des Monats weniger Lohn und tragen beispielsweise bei einer Erkrankung vollständig die eigenen Kosten.

Verlangen Sie einen Arbeitsvertrag, damit Sie in die Sozialversicherungen einzahlen! Sollten Sie krank werden, nicht mehr arbeiten können oder in Rente gehen, schützt Sie das.

Sie werden falsch eingestuft

Sie haben den Beruf gelernt, in dem Sie jetzt arbeiten? Es kommt vor, dass Sie einen Arbeitsvertrag bekommen, um als Hilfskraft zu arbeiten, obwohl Sie den Beruf erlernt haben. Dadurch bekommen Sie nur den Mindestlohn. Das ist eine falsche Einstufung. Sie haben mehr verdient! In einigen Branchen, wie beispielsweise in der Pflege, in der Fleischwirtschaft, der Gebäudereinigung oder als Leiharbeiter gibt es einen höheren Mindestlohn. Hier können Sie klicken um sich zu informieren .

Achten Sie darauf, dass Sie richtig eingestuft sind!

Ansprüche fallen weg

Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihre Urlaubstage bezahlt werden. Wenn Ihre Arbeit auf einen Feiertag fällt und dadurch ausfällt, dann muss dies ebenfalls bezahlt werden. Der Mindestlohn muss auch gezahlt werden, wenn Sie krank sind.

Achten Sie darauf, dass Sie Urlaubstage, Feiertage und Krankheitstage bezahlt bekommen!

Wie oft wird kontrolliert?

Vor der Einführung des Mindestlohns 2015 wurden Im Jahr 2014 etwa 63.000 Betriebe in ganz Deutschland kontrolliert. Im Jahr 2022 waren es nur 53.182. Ein Grund sind zu wenige Stellen und zu wenig Personal.

Für die Kontrolle ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (kurz: FKS) zuständig. Sie ist eine Abteilung des Zolls und umfasst 8.600 Stellen. Bis 2029 soll diese auf 14.000 Stellen steigen. Viele Stellen bleiben jedoch unbesetzt.

Bis 2030 gehen 12.000 Zollbeamte und Beamtinnen in den Ruhestand. Der dringende Bedarf an Kontrolleuren bleibt also bestehen.

Wie oft wurde betrogen?

Es gibt eine sehr hohe Dunkelziffer. Im Zuge von Kontrollen zur Schwarzarbeit wurden 2022 bundesweit 159.429 Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Das sind 3 aufgedeckte Fälle von 1000 Betrogenen!

In Niedersachsen waren es 11.753 Verfahren. Wegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden in Niedersachsen 531 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Nur ein Bruchteil wird aufgedeckt

Eine Baustelle. Mehrere Personen arbeiten parallel am Aufbau eines Geürstes.

Die ermittelten Betrugsfälle sind nicht einmal die Spitze des Eisberges. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht in einer Analyse für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) von 2,4 Millionen Beschäftigen aus, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht erhalten, obwohl er ihnen zusteht.

Der Gewerkschaftsbund geht allein für Niedersachsen von etwa 212.000 Beschäftigten aus, die um den Mindestlohn betrogen werden.

Forderungen

Mindestlohn erhöhen

Von Arbeit muss man gut leben können. Der aktuelle Mindestlohn reicht nicht aus, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können und Altersarmut zu verhindern.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine sofortige Anhebung auf 13,53€ und spätestens bis Ende 2024 eine Höhe von mindestens 14 €. Ab dann muss die EU-Mindestlohnrichtlinie gelten, wonach die Mindestlöhne mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen.

Die Partei Die Linke fordert einen Mindestlohn von 15,00 € um den Inflationskosten etwas entgegenzusetzen und vor Altersarmut zu schützen.

Beratungsstellen stärken

Es gibt Beratungsangebote, die Arbeitskräfte über Ihre Ansprüche informieren und Ihnen helfen, diese bei Ihrem Betrieb durchzusetzen.

Hierzu zählt auch die Mobile Beratung der Gewerkschaften.

Solche Beratungsstellen müssen ausgeweitet, personell gestärkt und finanziell gefördert werden.


Mehr Personal und Kontrollen

Nach viel politischem Druck werden bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit endlich zusätzliche Stellen geschaffen. Bis 2029 sollen es 14.000 Stellen werden.

Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit arbeiten heute etwa 8600 Beschäftigte. Das sind viel zu wenige MItarbeiter, um alle Mindestlohnverstöße zu ahnden.

Damit mehr Kontrollen durchgeführt werden können braucht es dringend besser bezahlten Nachwuchs.

Telefon-Hotline einrichten

In Großbritannien können Arbeitnehmer eine Telefon-Hotline anrufen und anonym Ihren Verdacht auf Mindestlohnbetrug melden. In Deutschland fehlt so eine zentrale Telefonnummer.

Arbeitnehmende müssen mühsam den passenden Standort des Zolls herausfinden. Mit unserem Formular auf dieser Webseite können Sie Ihren Verdacht auf Mindestlohnbetrug anonym melden.

Ihr Verdacht wird anonym an den Zoll weitergeleitet.

Jetzt Mindestlohnbetrug melden

Beschreiben Sie bitte Ihre Tätigkeit, den Verdachtsfall (möglichst im Detail) und wo Ihr Arbeitsort liegt.
Bitte geben Sie einmal den Namen und wenn möglich die Anschrift des Unternehmens an.
Nennen Sie das Datum oder den Zeitraum des Verstoßes.
Hier können Sie Zeugen benennen oder angeben, ob Unterlagen vorliegen.
Mir ist bekannt, dass meine Daten an den Zoll weitergeleitet werden. Wenn ich anonym bleiben möchte, werden keinerlei personenbezogene Daten an den Zoll übermittelt. Es gilt die Datenschutzgrundverordnung.
Sie können Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit freiwillig angeben. Dies ermöglicht uns oder dem Zoll Rückfragen zu stellen.

Die Initiative

Mindestlohnbetrug.de ist eine Initiative von Victor Perli.
Regelmäßige schriftliche Anfragen von ihm offenbaren die genannten Zahlen.

Regionales Abgeordnetenbüro

Victor Perli, MdB
Reichenbachstraße 2
21335 Lüneburg

Öffnungszeiten
Montag: 11:00-13:00 Uhr
Dienstag: 11:00-13:00 Uhr
Mittwoch: 16:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 11:00-13:00 Uhr

Foto von Victor Perli, geschossen von: Alexander Klebe

Mithelfen

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Damit die Mindestlohnbetrugsseite noch bekannter wird, darf die Seite oder das Sharepic gerne über Social Media wie Facebook, Instagram, Twitter und Co. geteilt werden. Beim Klicken auf das Bild öffnet sich ein neues Fenster, in dem das Sharepic in Originalgröße bequem heruntergeladen werden kann.

Das Sharepic darf nicht verändert (z.B. zugeschnitten und bearbeitet) werden und muss unter der Angabe der zugehörigen Homepage veröffentlich werden.

Mindestlohnbetrug-Button einbinden

Der Button zum Melden von Mindestlohnverstößen darf auf die eigene Homepage eingebaut werden. Dazu ist unten einmal der Button zum Herunterladen und jeweils eine Anleitung für WordPress und Typo3:

Flyer bestellen oder selbst ausdrucken

Bei dem Regionalbüro des Bundestagsabgeordneten Victor Perli in Lüneburg können Flyer zu diesem Meldeportal bestellt werden. Der Flyer (A6) enthält Informationen zu diesem Meldeportal sowie den Link zu dieser Seite. Die Kontaktdaten des Lüneburger Büros befinden sich im Bereich „Initiative“. Mit den unten stehenden Druckdateien können die Flyer auch selbst ausgedruckt werden.