Mit Ihrer Hilfe decken wir Mindestlohnbetrug auf!

Mit Ihrer Hilfe decken wir Mindestlohn-betrug auf!

Sie bekommen den Mindestlohn oder etwas mehr, aber haben das Gefühl, dass etwas mit Ihrem Lohn nicht stimmt? Mit Ihrer Hilfe decken wir Mindestlohnbetrug auf! Über 2,4 Millionen Beschäftigte werden ausgetrickst und damit um den gesetzlichen Mindestlohn betrogen. Mindestlohnbetrug ist kein Bagatelldelikt, sondern Wirtschaftskriminalität. Es ist skandalös, wenn Unternehmen ihre Beschäftigten um den ohnehin zu niedrigen Mindestlohn prellen. Es wird immer noch viel zu wenig kontrolliert.

Das nehmen wir nicht mehr hin!

Auf dieser Internetseite informieren wir in acht Sprachen über Mindestlohnbetrug und wie Sie diesen erkennen. Bitte schicken Sie uns Hinweise über unser Formular. Wir leiten Ihre Hinweise anonym an den für die Kontrollen zuständigen Zoll weiter. Vielen Betroffenen konnte so geholfen werden.

Das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben 2026 zur Bekämpfung von Mindestlohnbetrug:
„Die Hinweise, die (…) über das Meldeportal Mindestlohnbetrug an die Hauptzollämter gerichtet werden, stellen hierbei einen wichtigen Baustein dar.“


Was ist der gesetzliche Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 eingeführt. Er ist der Stundenlohn, der Ihnen gezahlt werden muss, auch wenn Sie den Beruf nicht erlernt haben. Nicht selten versuchen Unternehmen den Mindestlohn zu umgehen.

Die Gegner des Mindestlohns hatten immer wieder behauptet, dass er zu höherer Arbeitslosigkeit führen wird. Das ist falsch. Stattdessen gibt es heute mehr Beschäftigte in den betroffenen Branchen.

Die Einführung des Mindestlohns hat zu einer hohen Lohnentwicklung bei denen geführt, die zuvor einen geringeren Stundenlohn hatten. Er ist ein wirksames Mittel, um den Niedriglohnsektor zu verkleinern.

Leider gibt es auch Ausnahmen.
Keinen Mindestlohn gibt es für:

Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten
Arbeitnehmende unter 18 Jahre
Auszubildende und Praktikanten (unter drei Monate)
Teilnehmer einer Maßnahme zur Arbeitsförderung
Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten
Selbstständige und Freiberufler
Arbeiten im Freien Sozialen Jahr
Ehrenamtliche Tätigkeiten
12,82 13,90

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.

Beispiel: Sie arbeiten 40 Stunden in der Woche. Dann müssen Sie 2026 mindestens 2409,- Euro brutto erhalten.

Allerdings gibt es Tricks, wie Arbeitgeber ihre Beschäftigten um den Mindestlohn betrügen.

Verstöße, um den Mindestlohn zu umgehen

Zu hohe Leistungsvorgaben

Mit einer Akkordarbeit wird Ihnen vorgegeben, wie viel Arbeit Sie in Ihrer Arbeitszeit verrichten sollen. Wenn Sie dies nicht schaffen, wird Ihr Lohn gekürzt oder Sie müssen faktisch unbezahlt länger arbeiten.

Unternehmen stellen durch solche Lohnmodelle zu hohe Anforderungen. Die Arbeit können Sie in der normalen Arbeitszeit nicht schaffen. Mit einem schlechten Gewissen sollen Sie „freiwillig“ länger arbeiten.

Achten Sie darauf, keine Akkordarbeit leisten zu müssen! Der Mindestlohn wird je Stunde bezahlt, nicht für eine bestimmte Arbeitsleistung! Jede Überstunde muss ausgezahlt werden.

Abzüge vom Lohn

Abzüge vom Lohn, die angeblich wegen „schlechter Arbeit“ vorgenommen werden, sind nicht erlaubt! Es darf auch kein Gehalt für Werkzeuge oder bereitgestellte Arbeitskleidung abgezogen werden. Arbeitgeber dürfen Ihnen nicht pauschal den Lohn für Mahlzeiten kürzen. Auch dann nicht, wenn Sie für die Arbeit irgendwo übernachten müssen.

Achten Sie darauf, dass Ihnen vom Mindestlohn nichts abgezogen wird.

Arbeitszeiten müssen aufgeschrieben werden

Wenn es um Mindestlohnbetrug geht, wird in den meisten Fällen Ihre Arbeitszeit gar nicht oder nicht korrekt erfasst. Dabei muss jede Arbeitsstunde dokumentiert und entsprechend ausbezahlt werden.

Die Wege zur Kundschaft, Wartezeiten oder Bereitschaftsdienste sind besondere Arbeitszeiten. Auch diese müssen angerechnet werden! Denn Wartezeit für Ihren Arbeitgeber ist nicht Ihre Freizeit!

Schmutz- oder Gefahrenzulagen, aber auch Zuschläge, die Sie für Arbeiten am Sonntag, in der Nacht oder im Schichtbetrieb bekommen, dürfen nicht gegengerechnet werden. Leider regelt das Mindestlohngesetz diese besonderen Arbeitszeiten nicht ausreichend.

Achten Sie darauf, Ihre Arbeitszeiten richtig zu dokumentieren und dass Sie Ihnen zustehende Zuschläge erhalten.

Schwarzarbeit und Selbständigkeit

Wenn Sie Schwarzarbeit leisten oder illegal beschäftigt sind, stehen Sie unter Druck. Das wird ausgenutzt, um Ihren Lohn zu drücken. Für Sie werden auch keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Das bedeutet, dass Sie nicht krankenversichert sind und auch nicht in die gesetzliche Rente einzahlen.

Ein weiterer Trick ist, dass Sie eine Selbständigkeit anmelden. Das hört sich gut an, aber unterläuft oft den Mindestlohn, denn als solche Arbeitskraft müssen Sie sich selbst versichern. Damit haben Sie am Ende des Monats weniger Lohn und tragen beispielsweise bei einer Erkrankung vollständig die eigenen Kosten.

Verlangen Sie einen Arbeitsvertrag, damit Sie in die Sozialversicherungen einzahlen! Sollten Sie krank werden, nicht mehr arbeiten können oder in Rente gehen, schützt Sie das.

Sie werden falsch eingestuft

Sie haben den Beruf gelernt, in dem Sie jetzt arbeiten? Es kommt vor, dass Sie einen Arbeitsvertrag bekommen, um als Hilfskraft zu arbeiten, obwohl Sie den Beruf erlernt haben. Dadurch bekommen Sie nur den Mindestlohn. Das ist eine falsche Einstufung. Sie haben mehr verdient! In einigen Branchen, wie beispielsweise in der Pflege, in der Fleischwirtschaft, der Gebäudereinigung oder als Leiharbeiter gibt es einen höheren Mindestlohn. Hier können Sie klicken, um eine Übersicht über Branchen-Mindestlöhne zu erhalten.

Achten Sie darauf, dass Sie richtig eingestuft sind!

Ansprüche fallen weg

Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihre Urlaubstage bezahlt werden. Wenn Ihre Arbeit auf einen Feiertag fällt und dadurch ausfällt, dann muss dies ebenfalls bezahlt werden. Der Mindestlohn muss auch gezahlt werden, wenn Sie krank sind.

Achten Sie darauf, dass Sie Urlaubstage, Feiertage und Krankheitstage bezahlt bekommen!

Wie oft wird kontrolliert?

Vor der Einführung des Mindestlohns 2015 wurden Im Jahr 2014 etwa 63.000 Betriebe in ganz Deutschland kontrolliert. Im Jahr 2023 waren es nur 42.631. Ein Grund sind zu wenige Stellen und zu wenig Personal.

Für die Kontrolle ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (kurz: FKS) zuständig. Sie ist eine Abteilung des Zolls und umfasst 9.500 Stellen (Stand 31.12.2025). Bis 2029 soll diese auf 14.000 Stellen steigen. Ein Teil der Stellen ist jedoch unbesetzt.

Bis 2030 gehen 12.000 Zollbeamte und -Beamtinnen in den Ruhestand. Der dringende Bedarf an Kontrolleuren bleibt also bestehen.

Wie oft wurde betrogen?

Es gibt eine sehr hohe Dunkelziffer. Im Zuge von Kontrollen zur Schwarzarbeit wurden 2023 bundesweit 150.235 Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Das sind 3 aufgedeckte Fälle von 1000 Betrogenen!

Nur ein Bruchteil wird aufgedeckt

Eine Baustelle. Mehrere Personen arbeiten parallel am Aufbau eines Geürstes.

Die ermittelten Betrugsfälle sind nicht einmal die Spitze des Eisberges. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht in einer Analyse für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) von 2,4 Millionen Beschäftigen aus, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht erhalten, obwohl er ihnen zusteht.

Forderungen

Mindestlohn erhöhen

Von Arbeit muss man gut leben können. Der aktuelle Mindestlohn reicht nicht aus, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können und Altersarmut zu verhindern.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine Erhöhung des Mindestlohns gemäß der EU-Mindestlohnrichtlinie, wonach die Mindestlöhne mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen.

Beratungsstellen stärken

Es gibt Beratungsangebote, die Arbeitskräfte über Ihre Ansprüche informieren und Ihnen helfen, diese bei Ihrem Betrieb durchzusetzen.

Hierzu zählt auch die Mobile Beratung der Gewerkschaften.

Solche Beratungsstellen müssen ausgeweitet, personell gestärkt und finanziell gefördert werden.


Mehr Personal und Kontrollen

Nach viel politischem Druck werden bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit endlich zusätzliche Stellen geschaffen. Bis 2029 sollen es 14.000 Stellen werden.

Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit arbeiten heute etwa 9500 Beschäftigte (31.12.2025). Das sind viel zu wenige MItarbeiter, um alle Mindestlohnverstöße zu ahnden.

Damit mehr Kontrollen durchgeführt werden können, braucht es dringend besser bezahlten Stellen und attraktive Arbeitsbedingungen für den Nachwuchs.

Telefon-Hotline einrichten

In Großbritannien können Arbeitnehmer eine Telefon-Hotline anrufen und anonym Ihren Verdacht auf Mindestlohnbetrug melden. In Deutschland fehlt so eine zentrale Telefonnummer.

Hierzulande müssen Betroffene mühsam den passenden Standort des Zolls herausfinden. Mit unserem Formular auf dieser Webseite können Sie Ihren Verdacht auf Mindestlohnbetrug anonym melden.

Ihr Verdacht wird anonym an den Zoll weitergeleitet.

Jetzt Mindestlohnbetrug melden:

Bitte beschreiben Sie den Verdachtsfall möglichst genau. Konkrete Hinweise erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Kontrollen.
Bitte geben Sie den Namen, die Anschrift (Straße, PLZ und Ort) des Unternehmens an.
Bitte nennen Sie das Datum oder den Zeitraum des Verstoßes.
Hier können Sie auf Zeugen und Unterlagen hinweisen, die bei der Aufklärung helfen können.
Mir ist bekannt, dass meine Angaben an den Zoll weitergeleitet werden. Wenn ich anonym bleiben möchte, werden keinerlei personenbezogene Daten an den Zoll übermittelt. Es gilt die Datenschutzgrundverordnung.
Sie können Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit freiwillig angeben. Eine Kontaktadresse für unsere Rückfragen ist hilfreich, um Ihnen eine Rückmeldung geben und bei Bedarf wichtiges ergänzen zu können. Wir garantieren vertraulichen Umgang.
oder Telefonnummer

Die Initiative

Mindestlohnbetrug.de wurde Anfang 2021 als Initiative von Victor Perli gegründet. Er war von 2017 bis 2025 Bundestagsabgeordner. Er ist weiter Ansprechpartner und führt das Projekt derzeit ehrenamtlich weiter. Über aktuelle Entwicklungen steht er im Austausch mit amtierenden Bundestagsabgeordneten, den Gewerkschaften und Zöllnern.

Vorschläge zur Weiterentwicklung des Meldeportals und helfende Hände sind Willkommen.
Foto von Victor Perli, geschossen von: Alexander Klebe

Mithelfen

Sharepic teilen

Damit die www.mindestlohnbetrug.de noch bekannter wird, dürfen diese Seite und folgendes Bild gerne in sozialen Medien und auf Internetseiten geteilt werden. Beim Klicken auf das Bild öffnet sich ein neues Fenster, in dem das Bild bequem in Originalgröße heruntergeladen werden kann.

Das Bild darf nicht verändert (z.B. zugeschnitten und bearbeitet) werden und muss unter der Angabe der zugehörigen Internetseite veröffentlich werden.