Die Kontrollen des Zolls haben
im Jahr 2022 folgendes ergeben:
Allgemeine Informationen
Was ist der Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 eingeführt. Es handelt sich um einen Stundenlohn. Der Mindestlohn muss Ihnen mindestens gezahlt werden, auch wenn Sie den Beruf nicht erlernt haben. Nicht selten versuchen Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn zu umgehen. Auf dieser Seite können Sie nachlesen, was Sie dagegen tun können.
Wie hoch ist der Mindestlohn?
Der Mindestlohn beträgt aktuell 12 € pro Stunde. Er wurde zum 1. Oktober 2022 angehoben. Bei dieser Anpassung handelte es sich um eine Ausnahme durch ein Kabinettsbeschluss, da bisher der gesetzliche Mindestlohn immer auf Vorschlag
der Mindestlohnkommission angehoben wurde. Die nächste Erhöhung wird vermutlich erst 2024 kommen.
DER MINDESTLOHN WIRKT
Die Gegner des Mindestlohns hatten behauptet, dass er zu höherer Arbeitslosigkeit führen wird. Stattdessen gibt es heute mehr Beschäftigte in den Branchen, in denen viele zum Mindestlohn arbeiten.
Die Einführung hat zu einer überdurchschnittlichen Lohnentwicklung bei denen geführt, die zuvor einen geringeren Stundenlohn hatten.
Tricks um den Mindestlohn zu umgehen
Mit Akkordarbeit wird Ihnen vorgegeben, wie viel Arbeit Sie in einer Stunde verrichten sollen. Wenn Sie dies nicht schaffen, wird Ihr Lohn gekürzt oder Sie müssen länger arbeiten.
Unternehmen stellen durch solche Lohnmodelle oft viel zu hohe Anforderungen. Diese Arbeit können Sie in der normalen Arbeitszeit nicht schaffen. Mit einem schlechten Gewissen sollen Sie „freiwillig“ länger arbeiten, um den vollen Lohn zu bekommen.
Abzüge vom Lohn aufgrund von „schlechter Arbeit“ darf es nicht geben. Es darf kein Gehalt für Werkzeuge oder bereitgestellte Arbeitskleidung abgezogen werden. Arbeitgebende dürfen Ihnen nicht pauschal den Lohn für (Mittag-) Essen kürzen. Auch nicht, wenn Sie für die Arbeit irgendwo übernachten müssen.
Wenn es um Mindestlohnbetrug geht, wird in den meisten Fällen Ihre Arbeitszeit gar nicht oder nicht korrekt erfasst. Jede Arbeitsstunde muss dokumentiert werden und entsprechend ausbezahlt werden.
Der Weg zur Kundschaft, Wartezeiten oder Bereitschaftsdienste gelten als besondere Arbeitszeiten. Auch diese müssen angerechnet werden. Schmutz- oder Gefahrenzulagen, aber auch Zuschläge, die Sie für Arbeiten am Sonntag, in der Nacht oder im Schichtbetrieb bekommen, dürfen nicht gegengerechnet werden. Leider regelt das Mindestlohngesetz diese besonderen Arbeitszeiten nicht ausreichend.
Wenn Sie Schwarzarbeit leisten oder illegal beschäftigt sind, stehen Sie unter Druck. Das wird ausgenutzt, um Ihren Lohn zu drücken. Für Sie werden keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Das bedeutet, dass Sie nicht krankenversichert sind und auch nicht in die gesetzliche Rente einzahlen.
Ein weiterer Trick ist, dass Sie als selbstständig arbeitende Person tätig sind. Das hört sich gut an, aber unterläuft oft den Mindestlohn, denn als solche Arbeitskraft müssen Sie sich selbst versichern.
Sie haben den Beruf gelernt, in dem Sie jetzt arbeiten? Es kommt vor, dass Sie einen Arbeitsvertrag bekommen, um als Hilfskraft zu arbeiten, obwohl Sie den Beruf erlernt haben. Dadurch bekommen Sie nur den Mindestlohn. Das ist eine falsche Einstufung. Sie haben mehr verdient!
Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihre Urlaubstage bezahlt werden. Wenn Ihre Arbeit auf einen Feiertag fällt und dadurch ausfällt, dann muss dies ebenfalls bezahlt werden. Der Mindestlohn muss auch gezahlt werden, wenn Sie krank sind.
Kontrolle & Betrug
Wie oft wird kontrolliert?
Für die Kontrolle ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (kurz: FKS) zuständig. Sie ist eine Abteilung des Zolls.
Im Jahr 2014 wurden 63.014 Betriebe in ganz Deutschland kontrolliert. Im Jahr 2022 waren es nur 53.182. Ein Grund sind zu wenige Stellen und zu wenig Personal. 2021 (Stichtag 1. Januar) waren über 2.100 Stellen unbesetzt.
Wie oft wurde betrogen?
Es gibt eine sehr hohe Dunkelziffer. Im Zuge von Kontrollen zur Schwarzarbeit wurden 2022 bundesweit 159.429 Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In Niedersachsen waren es 11.753 Verfahren. Wegen Verstöße gegen das
Mindestlohngesetz wurden in Niedersachsen 531 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
EIN BRUCHTEIL
Die ermittelten Betrugsfälle sind nicht einmal die Spitze des Eisberges. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht in einer Analyse für den DGB von 2,4 Millionen Beschäftigen aus, die den gesetzlichen Mindestlohn
nicht erhalten, obwohl er ihnen zusteht.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) geht allein für Niedersachsen von etwa 212.000 Beschäftigten aus, die um den Mindestlohn betrogen werden.
Forderungen
Mindestlohnbetrug melden
Mit diesem Formular können Sie Ihren Verdacht auf Mindestlohnbetrug anonym an das Büro des Bundestagsabgeordneten Victor Perli melden. Bitte gehen Sie bei der Beschreibung möglichst ins Detail.
Wir leiten die Informationen an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls weiter und fragen nach, ob es Prüfungen gab.
Für einen Hinweis per Telefon wenden Sie sich gerne an das Abgeordnetenbüro in Lüneburg unter der Telefonnummer: 04131 60 83 380.
Die Initiative

Mindestlohnbetrug.de ist eine Initiative von Victor Perli. Regelmäßige schriftliche Anfragen von ihm offenbaren die genannten Zahlen.
Regionales Abgeordnetenbüro
Victor Perli, MdB
Reichenbachstraße 2
21335 Lüneburg
Öffnungszeiten
Mo.: 11:00 – 13:00 Uhr
Di. & Mi: 14:00 – 16:00 Uhr
Do.: 09:00 – 11:00 Uhr
Beratungsangebote und Material
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Damit die Mindestlohnbetrugsseite noch bekannter wird, darf die Seite oder das Sharepic gerne über Social Media wie Facebook, Instagram, Twitter und Co. geteilt werden. Beim Klicken auf das Bild öffnet sich ein neues Fenster, in dem das Sharepic in Originalgröße bequem heruntergeladen werden kann.
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Mindestlohnbetrug-Button einbauen
Der Button zum Melden von Mindestlohnverstößen darf auf die eigene Homepage eingebaut werden. Dazu ist unten einmal der Button zum Herunterladen und jeweils eine Anleitung für WordPress und Typo3:
Flyer bestellen oder selber ausdrucken
Bei dem Regionalbüro des Bundestagsabgeordneten Victor Perli in Lüneburg können Flyer zu diesem Meldeportal bestellt werden. Der Flyer (A6) enthält Informationen zu diesem Meldeportal sowie den Link zu dieser Seite. Die Kontaktdaten
des Lüneburger Büros befinden sich im Bereich „Initiative“. Mit den unten stehenden Druckdateien können die Flyer auch selbst ausgedruckt werden.
Beratungsstellen, Informationen und Unterstützung rund um das Thema Mindestlohn